Jagd & Gesetz

Der rechtlicher Rahmen

In Deutschland wird die Jagd durch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und die Landesjagdgesetze geregelt. Das BJagdG legt die Grundsätze fest, während die Länder diese mit eigenen Gesetzen konkretisieren. Für Hessen also das Hessische Jagdgesetz (HJagdG) sowie die Verordnung zur Ausführung des Jagdgesetzes (HJagdV).

Vereinzelt können aber auch europäisches und internationales Recht für Jagende Relevanz haben, wie etwa das Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder die EG-Verordnung zu Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.


Für den Landesjagdverband Hessen als Interessenvertretung der hessischen Jägerschaft bedeutet dieses rechtliche Gefüge eine besondere Verantwortung: Wir stehen für eine gesetzeskonforme, verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Jagdausübung. Die Jagd ist nicht nur Handwerk und Passion, sondern auch ein bedeutender Teil des Natur- und Artenschutzes. Sie bedarf klarer rechtlicher Rahmenbedingungen, die Wildtierschutz, Eigentumsrechte, Landnutzung und gesellschaftliche Erwartungen in Einklang bringen.

Als Verband setzen wir uns aktiv dafür ein, die rechtlichen Grundlagen im Sinne einer praxisnahen und waidgerechten Jagd mitzugestalten. Dabei ist es unser Anliegen, Vereine und Mitglieder umfassend über die aktuelle Gesetzeslage, geplante Änderungen und deren Auswirkungen auf die jagdliche Praxis zu informieren. Denn nur wer die geltenden Regelungen kennt und versteht, kann seine Aufgaben im Revier verantwortungsvoll wahrnehmen.

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