Helfer und Partner bei der Jagd
„Man sieht selten einen guten Führer mit einem schlechten Hund, aber sehr oft einen schlechten Führer mit einem gut veranlagten Hund“
„Gebrauchshund-Jährling“ (1996), Dr. Carl Tabel
In dieser Aussage sieht der Landesjagdverband Hessen e.V. (LJV Hessen) seine Aufgabe das Jagdgebrauchshundewesen zu fördern, denn nur leistungsstarke und geprüfte Jagdgebrauchshunde sind der Garant für eine tierschutzgerechte Jagdausübung.
Der Gesetzgeber schreibt in § 28 des Hessischen Jagdgesetzes vor, dass bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche brauchbare Jagdhunde einzusetzen sind. Brauchbar ist ein Jagdhund, wenn er mindestens die Brauchbarkeitsvoraussetzungen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung in Hessen erfolgreich absolviert hat. Dieser Nachweis kann auch durch andere Prüfungen, z. B. durch Zucht- und Leistungsprüfungen des Jagdgebrauchshundverbandes oder eines Zuchtvereins, erfolgen. Die anderen Prüfungen müssen mindestens den Anforderungen der Brauchbarkeitsprüfung in Hessen entsprechen. Eine Anerkennung der Vergleichbarkeit erfolgt durch den LJV Hessen.
Mehr dazu auf der Unterseite Brauchbarkeitsprüfung.
Um dieses Ziel, den brauchbaren Jagdhund zu erhalten, bietet der LJV Hessen in Zusammenarbeit mit der Jagdkynogischen Arbeitsgemeinschaft Hessen und den angeschlossenen Jagdvereinen Ausbildungs- und Führerlehrgänge an. In diesen Lehrgängen werden die Führer und Hunde auf die Prüfungen vorbereitet.










