Jagd/Schonzeit

Bild Waschbär
Rolfes/DJV

Achtung: Fehler in der HNA zur Waschbär-Schonzeit

In der heutigen Ausgabe der HNA (Tageszeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine) ist ein Artikel über die Verhandlung der Klage gegen die hessische Jagdverordnung erschienen. In der Bildunterschrift heißt es: „Darf in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden: Der Waschbär. Bislang galt für ihn eine Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli“ - das ist FALSCH.

Wildschwein im Kessel
Rolfes/DJV

Aktuell: Angekündigte Schonzeitaufhebung für Keiler und Bachen

Die Pressemeldung des HMUKLV "Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet" hat für Unklarheiten gesorgt.

Deshalb haben wir nachgefragt, 1) ab wann die angekündigte Schonzeitaufhebung für Keiler und nichtführende Bachen wirksam wird und 2) ab wann die Prämie in Höhe von € 30,- für eingeschickte Tupferproben bezahlt wird.

Bild Waschbär
Rolfes/DJV

Waschbär ist ab 1. August wieder bejagbar – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen

Nachdem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz im Dezember 2015 eine neue Jagdverordnung erlassen hat, steht der Waschbär bis zum 1. August unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer gerade in Nordhessen eine Katastrophe. In einigen Regionen Hessens hat sich der Waschbär explosionsartig vermehrt und richtet große Schäden an Gebäuden an. Auch der Artenschutz leidet unter der langen Schonzeit der Waschbären. Wo er vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil starke Verletzungen, wie abgebissene Gliedmaße oder Schwänze auf.