Wie geht es mit der Jagd im Landkreis Groß-Gerau weiter?

Landrat Thomas Will im Gespräch mit dem LJV Hessen (Aufzeichnung am 31. Juli 2024)

Afrikanische Schweinepest in Südhessen: Seit dem 15. Juni 2024 gilt im Landkreis Groß-Gerau ein Jagdverbot auf alle Wildarten. Ausnahmen gibt es für die Nachsuche von Unfallwild sowie für das Erlösen von schwerkrankem Wild.

Am 7. August 2024 wurde zudem eine Ausnahmeregelung für die Fangjagd auf Beutegreifer, Nutria und Kaninchen in die Ausnahmeverfügung aufgenommen (siehe Allgemeinverfügung vom 07.08.2024, abrufbar unter www.kreisgg.de/kreisverwaltung/presse/amtliche-bekanntmachungen).

Wir haben Landrat Thomas Will bei unserem Besuch am 31. Juli 2024 gefragt, wie es mit der Jagd im Infektionsgebiet im Landkreis Groß-Gerau weitergeht.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Aktueller Stand vom 13. August 2024

Nach letzter Auskunft des HMLU vom 13. August 2024, gilt in der Sperrzone II (Infektionsgebiet) weiterhin ein Ruhegebot. Möglicherweise infiziertes Schwarzwild darf unter keinen Umständen aus dem Infektionsgebiet versprengt werden. Daher ist eine reguläre Jagd innerhalb der Sperrzone II nicht möglich. Dies könnte sich erst ändern, sobald die Festzäune stehen.

Ihr LJV wird bei möglichen Änderungen über ljv-hessen.de informieren.